Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25.5.2018 und ist damit seit über einem Jahr verpflichtend einzuhalten. Das Gesetz enthält viele Neuerungen gegenüber dem alten Datenschutzrecht und stellt viele Stiftungen und Vereine in ihrem Umgang mit personenbezogen Daten vor große Herausforderungen. Hinsichtlich der bisherigen Rechtsverfolgung, insbesondere zur Verhängung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die DSGVO, soll mit diesem Beitrag eine erste Bilanz gezogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.05.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-08 |
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