Handelsgesellschaften, die ihren Gläubigern nur beschränkt haften, haben ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Die Transparenz von Vermögens- und Ertragslage soll den Nachteil der Haftungsbeschränkung ausgleichen. Publizität ist insofern der Preis für Haftungsbeschränkung. Ab dem 1. Januar 2007 wurden die Anforderungen verschärft: Die Offenlegung erfolgt nun über das Unternehmensregister im Internet. Ob die notwendigen Unterlagen eingestellt werden, wird automatisch kontrolliert. Kann man eine vergleichbare Publizität für Stiftungen verlangen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2007.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-04-01 |
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