Die Erbschaftsteuerbelastung ist ein gewichtiger Faktor bei der Nachfolgeplanung. Nach langem politischem Ringen liegt mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG) vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) die notwendige neue Rechtsgrundlage vor. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Stiftungsbereitschaft und in Fortführung des 1. Teils dieses Beitrages (S&S 2/2008, S. 26 f.) besonders auf die Führung bereits existierender und Gründung neuer Familienstiftungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2009.01.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-01 |
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