Unabhängig von der Rechtsform sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, eine sog. Künstlersozialabgabe zu zahlen, sobald sie künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Folgender Beitrag gibt einen Überblick, was beim Engagement von Künstlern in Bezug auf die Künstlersozialversicherung (KSV) zu beachten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2017.05.21 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-19 |
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