Der Wunsch, über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun, bewegt viele Menschen, eine bestehende Stiftung als Erbin, Vermächtnisnehmerin oder Auflagenbegünstigte in ihrer Verfügung von Todes wegen zu bestimmen. Hierbei wird die Stiftung im Idealfall zu Lebzeiten des Erblassers bei der Nachfolgeplanung mit einbezogen. Durch lebzeitige Abstimmung kann die Zustiftung optimal auf die Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin übertragen und spätere Rechtsstreitigkeiten über die Erbschaft reduziert werden. Häufig erfolgt aber keine lebzeitige Abstimmung zwischen Stifter und Stiftung, wodurch der Vermögenszuwachs für die Stiftung Segen und Fluch zugleich sein kann. Neben dem Vermögenszuwachs kommt es hier immer wieder zu erbrechtlichen Streitigkeiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2019.05.25 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-08 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: