Gemeinnützige Organisationen genießen mit ihren Zweckbetrieben (§ 65 AO) „selektiv“ steuerliche Vergünstigungen. Dies führt zu Konflikten mit dem EU-Beihilfenrecht (Art. 107 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV), das den Wettbewerb gegen staatliche Eingriffe schützt. Die EU-Kommission hat mit dem Almunia-Paket das Regelwerk überarbeitet. Das Ergebnis ist enttäuschend, weil Europa nur als Markt, nicht aber als zu bewahrende Tradition und Bezugspunkt der sozialpolitischen Elemente des Lissabon-Vertrages wahrgenommen wird. Die Entschließung des EU-Parlaments vom 15.11.2011 hat ersichtlich nichts bewirkt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2013.02.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-01 |
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