Kapitalbasierte Stiftungen müssen aus dem ihnen übertragenen Vermögen ordentliche Erträge erwirtschaften, um es durch Rücklagenbildung in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, den Stiftungszweck zu erfüllen und die erforderlichen Verwaltungskosten zu decken. Anlagestrategie und Asset-Allocation sehen nicht selten auch Direktinvestitionen in Aktien und zinstragende Titel europäischer Emittenten oder europäische Immobilienstandorte vor. Jedoch werden in Deutschland steuerbegünstigte Stiftungen in vielen der aktuell 28 EU-Mitgliedsstaaten nicht automatisch als steuerbefreit behandelt. Insofern stellt sich das Problem der Freistellung von oder der Erstattung bereits einbehaltener Quellensteuern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2014.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-01 |
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