Nach dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22.12.2009 unterliegt ab 2010 die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung bereitgehalten werden, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Neuregelung hat auch für Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen Folgen bei der Reisekostenabrechnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2366-2913.2010.02.23 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2366-2913 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-01 |
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